
Rauchwarnmelderservice
Rauchwarnmelder schützen nur, wenn sie funktionieren. Verschmutzte Raucheintrittsöffnungen, abgedeckte Melder, schwache Batterien oder ein abgelaufenes Gerät fallen im Alltag oft niemandem auf. Die Anwendungsnorm DIN 14676-1 sieht deshalb eine Inspektion und Wartung im Abstand von zwölf Monaten (± drei Monate) vor.
Was wir prüfen
- Vorhandensein und korrekte Position aller erforderlichen Melder
- freie Raucheintrittsöffnungen, keine Beschädigung oder Abdeckung
- Auslösung des Warnsignals und Zustand der Energieversorgung
- Veränderungen im Raum, die die Funktion beeinträchtigen
- Herstellerangaben zu Lebensdauer und Austauschfälligkeit
Drei Inspektionsverfahren
- Verfahren A: vollständige Prüfung vor Ort in der Wohnung
- Verfahren B: Teil-Ferninspektion – ein Teil der Prüfungen erfolgt per Funk, der Rest vor Ort
- Verfahren C: vollständige Ferninspektion – der Melder überwacht sich selbst und meldet seinen Status per Funk; eine Begehung entfällt
Dokumentation, die im Ernstfall zählt
Jede Inspektion wird je Melder protokolliert. Im Schadensfall ist dieser Nachweis gegenüber Versicherung und Gericht entscheidend. Sie erhalten die Dokumentation für jede Liegenschaft digital und jederzeit abrufbar.
Wer ist verantwortlich?
Die Pflicht zum Einbau liegt beim Eigentümer. Wer die Betriebsbereitschaft sicherstellen muss, regeln die Landesbauordnungen unterschiedlich – häufig der unmittelbare Besitzer, also der Mieter, sofern der Eigentümer diese Aufgabe nicht selbst übernimmt. In der Praxis ist die Übernahme durch den Eigentümer mit einem Fachbetrieb der sichere Weg. Die Wartungskosten können als sonstige Betriebskosten umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Ihre Vorteile
✅ Inspektion und Wartung nach DIN 14676-1
✅ Durchführung durch qualifizierte Fachkräfte
✅ Kombinierbar mit dem Ablesetermin oder per Ferninspektion
✅ Lückenlose, digitale Dokumentation
✅ Austausch defekter und abgelaufener Melder
✅ Überwachung aller Fristen für Ihren Bestand
