
Rauchwarnmeldermontage
Ein Rauchwarnmelder an der falschen Stelle meldet zu spät oder löst Fehlalarme aus. Deshalb beginnt jede Montage bei uns mit einer Planung nach den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung und der Anwendungsnorm DIN 14676-1.
Welche Räume ausgestattet werden müssen
In allen Bundesländern gilt die Pflicht mindestens für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen. Einige Länder verlangen Melder zusätzlich in allen Aufenthaltsräumen. Wir prüfen die für Ihr Objekt geltende Regel.
Worauf es bei der Platzierung ankommt
- Montage möglichst mittig an der Decke
- ausreichender Abstand zu Wänden, Unterzügen, Leuchten und Lüftungsauslässen
- zusätzliche Melder in großen Räumen sowie in langen oder verwinkelten Fluren
- besondere Regeln für Dachschrägen und Galerien
- keine Melder in Küchen und Bädern, wo Dampf zu Täuschungsalarmen führt
Unser Montageablauf
- Erfassung der Grundrisse und Raumnutzung
- Festlegung von Anzahl und Montageorten
- Ankündigung der Termine bei den Bewohnern
- Montage geprüfter Melder nach DIN EN 14604 – geklebt oder geschraubt
- Funktionstest, bei Funkmeldern Einbindung in die Ferninspektion
- Montageprotokoll je Wohnung und Melder
Jetzt an den Austausch denken
Viele Melder, die bei Einführung der Rauchwarnmelderpflicht installiert wurden, erreichen das Ende ihrer rund zehnjährigen Lebensdauer. Beim Austausch lohnt sich der Umstieg auf Melder mit Ferninspektion: Die jährliche Prüfung erfolgt dann per Funk, Termine in der Wohnung entfallen.
Ihre Vorteile
✅ Planung nach Landesbauordnung und DIN 14676-1
✅ Qualitätsmelder mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie
✅ Montage durch geschulte Fachkräfte
✅ Vollständiges Montageprotokoll
✅ Auf Wunsch mit Funk-Ferninspektion
✅ Anschließender Wartungsservice aus einer Hand
