
Verbrauchserfassung & Abrechnung
Eine Abrechnung ist nur so gut wie die Daten, auf denen sie beruht. Deshalb beginnt unsere Arbeit nicht bei der Rechnung, sondern bei der Bestandsaufnahme: Welche Heizflächen sind verbaut, wie wird Warmwasser bereitet, welche Messgeräte sind vorhanden und wie lange sind sie noch geeicht?
Bestandsaufnahme und Beratung vor Ort
Art der Heizungsanlage und der Wärmeabgabe – Heizkörper, Fußbodenheizung oder Wohnungsstation – bestimmen das geeignete Messsystem. Wir bewerten Ihre Heizkörper, prüfen vorhandene Geräte und empfehlen eine Lösung, die technisch passt und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die passende Messtechnik
- Elektronische Heizkostenverteiler mit Funk für Heizkörper, bei Bedarf mit Fernfühler
- Wärmezähler für Fußbodenheizung, Wohnungsstationen und den Warmwasseranteil
- Kalt- und Warmwasserzähler mit Funkmodul
- Kältezähler für klimatisierte Flächen
- Gateways und Repeater für die stationäre Fernablesung
Erfassung ohne Wohnungsbetretung
Nach der Heizkostenverordnung müssen neu installierte Geräte fernablesbar und interoperabel sein; Bestandsgeräte sind bis spätestens 31.12.2026 umzurüsten. Wir setzen auf offene Funkstandards wie wireless M-Bus nach OMS. Die Werte werden im Walk-by-Verfahren oder vollautomatisch über ein Gateway erfasst – verschlüsselt und stichtagsgenau.
Prüfung, bevor abgerechnet wird
Jeder Messwert durchläuft eine Plausibilitätsprüfung: Fehlende Werte, Manipulationsmeldungen, ungewöhnliche Sprünge oder abgelaufene Eichfristen fallen uns auf, bevor sie in Ihre Abrechnung gelangen.
Ihre Vorteile
✅ Herstellerneutrale Beratung zur optimalen Ausstattung
✅ Fachgerechte Montage nach Herstellervorgaben und Normen
✅ Fernablesbar und interoperabel nach HeizkostenV
✅ Keine Ablesetermine für Ihre Mieter
✅ Monatswerte als Basis für die Verbrauchsinformation
✅ Messtechnik und Abrechnung aus einer Hand
Müssen Mieter den Einbau dulden?
Ja. Nutzer sind nach § 4 HeizkostenV verpflichtet, die Ausstattung zur Verbrauchserfassung zu dulden. Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für den Austausch funktionsfähiger Geräte gegen Funktechnik. Wir unterstützen Sie bei der rechtzeitigen Ankündigung.
