
Heizkostenabrechnung
Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften sind verpflichtet, die Kosten für Heizung und Warmwasser nach Verbrauch zu verteilen. Die Heizkostenverordnung legt dafür klare Regeln fest – und knüpft an Verstöße Kürzungsrechte der Nutzer. Wir übernehmen den gesamten Prozess: von der Erfassung der Verbrauchswerte über die Kostenverteilung bis zu Einzelabrechnungen, die Ihre Mieter verstehen.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
- Verteilschlüssel: 50 bis 70 % der Kosten nach Verbrauch, der Rest nach Fläche (§§ 7, 8 HeizkostenV). In bestimmten Gebäuden ist ein Verbrauchsanteil von 70 % vorgeschrieben.
- Warmwasser: Die Wärmemenge für die Warmwasserbereitung ist in zentralen Anlagen mit einem Wärmezähler zu messen (§ 9 HeizkostenV).
- Fernablesbarkeit: Nicht fernablesbare Geräte müssen bis spätestens 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden (§ 5 HeizkostenV).
- Informationspflichten: Jede Abrechnung enthält die Pflichtinformationen nach § 6a HeizkostenV (IdA); bei fernablesbaren Geräten kommt die monatliche Verbrauchsinformation hinzu.
- CO₂-Kosten: Seit 2023 werden die CO₂-Kosten nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.
Was bei Fehlern droht
Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, darf der Nutzer seinen Kostenanteil um 15 % kürzen. Fehlt die vorgeschriebene fernablesbare Ausstattung oder die Verbrauchsinformation, sind jeweils 3 % Kürzung möglich (§ 12 HeizkostenV). Hinzu kommt die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten nach § 556 Abs. 3 BGB.
Unser Ablauf
- Erfassung der Verbrauchswerte – per Funk zum Stichtag oder durch Ablesung
- Übernahme Ihrer Kosten- und Nutzerdaten über Portal, ARGE-Datenaustausch oder Erfassungsbeleg
- Plausibilitätsprüfung aller Werte inklusive Vorjahresvergleich und Geräteausfällen
- Aufteilung in Heiz- und Warmwasserkosten sowie in Grund- und Verbrauchskosten
- Berechnung der CO₂-Kostenanteile und Ergänzung der Pflichtinformationen
- Gesamtabrechnung für Sie, Einzelabrechnungen für jede Nutzeinheit – digital oder gedruckt
Sonderfälle sicher gelöst
- Nutzerwechsel: Aufteilung nach Zwischenablesung oder, falls keine vorliegt, nach Gradtagszahlen
- Geräteausfall: rechtskonforme Verbrauchsermittlung nach § 9a HeizkostenV
- Wärmepumpen: Einbeziehung der Stromkosten für die Wärmeerzeugung
- Gewerbe und gemischte Nutzung: Bildung von Nutzergruppen und Vorerfassung
Ihre Vorteile
✅ Abrechnung nach aktueller Heizkostenverordnung
✅ Verständliche Einzelabrechnungen mit allen Zählerständen
✅ CO₂-Kostenaufteilung und IdA inklusive
✅ Vorschlag für neue Vorauszahlungen
✅ Datenaustausch mit gängiger Verwaltersoftware
✅ Persönliche Ansprechpartner bei Rückfragen Ihrer Mieter
