
Wasserabrechnung
Wasser- und Abwassergebühren gehören zu den größten Positionen der Betriebskosten. Sind Wohnungswasserzähler vorhanden, müssen diese Kosten nach dem erfassten Verbrauch umgelegt werden (§ 556a Abs. 1 BGB). Wir übernehmen die komplette Kaltwasserabrechnung – von der Erfassung der Zählerstände bis zur fertigen Einzelabrechnung für jede Nutzeinheit.
Was in die Wasserabrechnung einfließt
- Frischwasser- und Abwassergebühren laut Versorgerrechnung (§ 2 Nr. 2 und 3 BetrKV)
- Grund- und Zählergebühren des Versorgers
- Kosten für Miete, Eichaustausch und Ablesung der Wohnungswasserzähler
- Kosten der Berechnung und Aufteilung
- auf Wunsch Niederschlagswasser nach dem vereinbarten Umlageschlüssel
So entsteht Ihre Wasserabrechnung
- Erfassung der Zählerstände per Funk oder Ablesung zum Stichtag
- Plausibilitätsprüfung: Vorjahresvergleich, Nullverbräuche, Zählerwechsel, Eichgültigkeit
- Abgleich mit dem Hauptwasserzähler und Ausweis der Messdifferenz
- Kostenverteilung nach Verbrauch bzw. nach den vertraglich vereinbarten Schlüsseln
- Gesamtabrechnung für Sie, Einzelabrechnungen für jede Nutzeinheit
Messdifferenz zum Hauptzähler – nachvollziehbar gelöst
Die Summe der Wohnungswasserzähler weicht fast immer vom Hauptzähler des Versorgers ab – durch Messtoleranzen, Allgemeinverbräuche oder Leckagen. Wir weisen die Differenz offen aus und verteilen sie nach dem vereinbarten Verfahren. Auffällig hohe Abweichungen melden wir Ihnen: Sie sind oft ein früher Hinweis auf defekte Zähler oder Undichtigkeiten.
Ein Dokument statt zwei
Rechnen wir auch Heizung und Warmwasser für Sie ab, erhalten Ihre Mieter alle verbrauchsabhängigen Kosten in einer gemeinsamen Abrechnung. Das reduziert Rückfragen und Ihren Aufwand bei der Weitergabe.
Ihre Vorteile
✅ Verbrauchsgerechte Umlage nach § 556a BGB
✅ Tagesgenaue Aufteilung bei Mieterwechsel
✅ Prüfung der Eichgültigkeit aller Zähler
✅ Transparenter Ausweis der Messdifferenz
✅ Kombinierbar mit Heiz- und Betriebskostenabrechnung
✅ Ergebnisse digital, als Datensatz oder gedruckt
Gut zu wissen
Wasserzähler sind eichpflichtig. Die Eichfrist beträgt sechs Jahre und endet mit Ablauf des Kalenderjahres. Abgelaufene Zähler machen die Abrechnung angreifbar – mit unserem Eichservice tauschen wir sie rechtzeitig aus. Warmwasserzähler müssen nach der Heizkostenverordnung fernablesbar sein. Für Kaltwasserzähler empfehlen wir die Umrüstung auf Funk gleich mit, damit alle Werte zum selben Stichtag vorliegen.
