
Trinkwasser- / Legionellenprüfung
Legionellen vermehren sich bevorzugt bei Wassertemperaturen zwischen etwa 25 und 50 °C und in Leitungen mit stehendem Wasser. Gefährlich werden sie, wenn sie über feinste Tröpfchen – etwa beim Duschen – eingeatmet werden. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Betreiber bestimmter Anlagen deshalb zu regelmäßigen Untersuchungen.
Wann besteht die Untersuchungspflicht?
- Trinkwasser wird im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben – dazu zählt die Vermietung.
- Es gibt eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung: Speicher oder zentraler Durchflusserwärmer mit mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Litern Inhalt in mindestens einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle (ohne Zirkulationsleitung).
- Es sind Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden, in denen Wasser vernebelt wird.
Die Untersuchung ist dann mindestens alle drei Jahre fällig, bei öffentlicher Tätigkeit jährlich (§ 31 TrinkwV). Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.
Unser Leistungsumfang
- Bestandsaufnahme der Trinkwasser-Installation
- Festlegung repräsentativer Probenahmestellen: Austritt Trinkwassererwärmer, Zirkulationsrücklauf und jeder Steigstrang
- Prüfung bzw. Nachrüstung geeigneter Probenahmeventile in Abstimmung mit Ihrem Installateur
- Probenahme und Analyse durch eine akkreditierte, zugelassene Untersuchungsstelle
- Befundbericht und Aushang zur Information der Bewohner
- Fristenüberwachung für die nächste Untersuchung
Wenn der technische Maßnahmenwert überschritten ist
Ab 100 KBE/100 ml (koloniebildende Einheiten) muss gehandelt werden: Das Gesundheitsamt ist zu informieren, die Bewohner sind zu unterrichten und eine Risikoabschätzung durch eine unabhängige, qualifizierte Fachperson ist zu veranlassen (§§ 51, 52 TrinkwV). Daraus folgen Maßnahmen und Nachuntersuchungen. Ab 10.000 KBE/100 ml empfehlen Umweltbundesamt und Gesundheitsämter sofortige Schutzmaßnahmen wie ein Duschverbot oder endständige Filter; die konkreten Maßnahmen legt das Gesundheitsamt fest. Bei einem auffälligen Befund informieren wir Sie unverzüglich und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
Vorbeugen ist besser
Warmwasser mit mindestens 60 °C am Austritt des Erwärmers, höchstens 5 K Temperaturabfall im Zirkulationssystem und regelmäßiger Wasseraustausch an selten genutzten Entnahmestellen senken das Risiko deutlich.
Ihre Vorteile
✅ Organisation der gesamten Pflichtuntersuchung
✅ Akkreditierte, zugelassene Untersuchungsstelle
✅ Fristgerechte Information von Bewohnern und Behörden
✅ Unterstützung bei auffälligen Befunden
✅ Erinnerung an den nächsten Untersuchungstermin
✅ Untersuchungskosten in der Regel als Betriebskosten umlagefähig
