Gerätewartungsservice
Unumstritten verursacht der Einsatz von Messgeräten Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese Kosten auf die Mieter umlegbar.
Mit dem Gerätewartungsservice übernehmen wir die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Messeinrichtung und den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch eichpflichtiger Geräte nach Ablauf der Eichgültigkeit. Somit können die Austauschkosten über die Laufzeit der Messgeräte aufgeteilt und auf die Mieter verteilt werden. Ihre Messgeräte sind dadurch immer auf dem aktuellen Stand der Technik.
Bei Interesse beraten wir Sie gern über die Gestaltungsmöglichkeiten zur Umlage von Gerätekosten.
Ihr Vorteil: Die Kosten für die Messeinrichtungen sind bei Abschluss eines Miet- oder Gerätewartungsvertrages auf die Nutzer umlegbar.