Gerätemietservice
Messgeräte sind Mittel zum Zweck. Deshalb sieht die Heizkostenverordnung die Verteilung der Mietkosten für Messgeräte auf die Nutzer vor. Bitte beachten Sie jedoch, dass bestimmte Vorgehensweisen für die Kostenumlage erforderlich sind.
Der Mietzins schließt die Anschaffung und die Wartung der Geräte mit ein. Der Gerätemietservice garantiert die ständige Aufrechterhaltung der Messeinrichtung während der Vertragslaufzeit, den Austausch defekter Geräte und den Austausch der Geräte nach Ablauf der Eichgültigkeit bei entsprechender Vertragsdauer.
Bei Interesse beraten wir Sie gern über die Gestaltungsmöglichkeiten zur Umlage von Gerätekosten.
Ihr Vorteil
Die Kosten für die Messeinrichtungen sind bei Abschluss eines Miet- oder Gerätewartungsvertrages auf die Nutzer umlegbar.