Was bedeutet die Rauchmelder-Pflicht in Niedersachsen?
Für Neubauwohnungen mit Baudatum ab dem 31.10.2012 ist die Installation von Rauchmeldern verpflichtend. Alle neuen Wohnungen müssen in Zukunft mit Rauchmeldern in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren, die Fluchtwege darstellen, ausgestattet werden.
Wohnungen, die bereits vor dem 31.10.2012
gebaut wurden, können bis 2015 nachgerüstet werden.
In der niedersächsischen Bauordnung vom 03.04.2012 können Sie unter §44 die Bestimmung nachlesen.
Welche Konsequenzen können fehlende Rauchmelder haben?
Abgesehen von den gravierenden Folgen für Leben und Gesundheit kann die Brandschutzversicherung im Falle eines Brandes die Leistung verweigern oder mindern. Dabei wird angenommen, dass durch einen installierten Rauchmelder ein Brand schneller entdeckt wird und dadurch der entstehende Schaden kleiner ausfällt.
Hier empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen
Ihrer Brandschutzversicherung.
Welche Rauchmelder können installiert werden?
Rauchmelder sollten zuverlässig arbeiten und keine Fehlalarme auslösen. Sind die Qualitätskriterien für einen hochwertigen Rauchmelder erfüllt, darf dieser ein Gütesiegel tragen. Die Mindestanforderungen, die ein Rauchmelder erfüllen muss, sind in der EN 14604 definiert. Ein Rauchmelder, der diesen Kriterien entspricht, darf das CE-Zeichen tragen und überall in Europa verkauft werden.
Das Q-Gütesiegel dürfen nur solche Rauchmelder tragen, die den erweiterten Kriterien nach der Richtlinie vfdb 14-01 entsprechen. Darin sind folgende Anforderungen definiert:
- Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10+1 Jahren Lebensdauer
- Reduktion von Falschalarmen
- Erhöhte Stabilität, z. B. gegenüber äußeren Einflüssen
Wer kann Rauchmelder professionell installieren?
Unsere Mitarbeiter sind mit der Installation von Rauchmeldern vertraut und können diese den Vorschriften entsprechend installieren. Sie können die Räumlichkeiten erkennen, in denen ein Rauchmelder installiert werden muss und können Sie auch beraten, wenn Sie spezielle Feuermeldesysteme wie z.B. Warnmelder für behinderte Menschen (Taubheit, körperliche Behinderungen) installieren möchten.
Um den hohen Anforderungen an Rauchmelder zu entprechen, empfehlen wir die Verwendung von Geräten mit dem Q-Siegel, die beim europäischen Marktführer für Rauchmelder erhältlich sind.
Wer ist für die Installation verantwortlich?
In fast allen Bundesländern ist der Bauherr/Eigentümer/Vermieter für die Installation der Rauchmelder verantwortlich.
Hier finden Sie ergänzende nützliche Informationen, herausgegeben von unserem Partner Eielectronics:
http://www.eielectronics.de/html/mieter.html
Vorteile der Installation und Wartung durch einen Wärmemessdienst
Als Dienstleister für die Messung des Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser besuchen wir einmal jährlich unsere Kunden. Sie kennen uns als zuverlässigen Partner und können sich auf die kompetenten und speziell ausgebildeten Mitarbeiter verlassen. Bei der jährlichen Erfassung der Verbrauchswerte können wir Ihnen jetzt als zusätzliche Dienstleistung die erforderliche turnusmäßige Überprüfung Ihrer Rauchmelder anbieten und fehlende Rauchmelder fachgerecht installieren.
Ihre Vorteile:
Sie können sicher sein, dass Ihre Wohnung der Anwendungsnorm DIN 14676 entsprechend mit Rauchmeldern ausgestattet ist.
Die jährliche Funktionsprüfung der
Gerät ist gewährleistet.
Sie kennen uns bereits und können unseren Mitarbeitern vertrauensvoll Zutritt in Ihr Gebäude/Wohnung/Firma gewähren.
Sie müssen nur einen Ablesetermin einplanen und verbinden diesen einfach mit der Rauchmelder-Prüfung.