Montage und Lieferbedingungen
Stand: 08.2019
Auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wärmemessdienst BFW-Andrä + Zumstrull Ing. Büro GmbH
gelten die folgenden Vertragsbedingungen:
Allgemeines
Unsere Montagen und Lieferungen erfolgen nur zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt sind. Auftrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurden. Offensichtliche Irrtümer, Rechen-, Druck- und Schreibfehler verpflichten uns nicht.I. Angebot und Auftragsbestätigung
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Der Auftrag kommt erst zustande, wenn wir dieses schriftlich bestätigt oder den Auftrag ausgeführt haben. Dies gilt auch bei telefonischen Aufträgen.
- Erweist sich der Auftrag als technisch ganz oder teilweise nicht durchführbar, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dieses gilt auch nach Montagebeginn.
- Ergeben sich während der Durchführung eines Auftrags Mehr- oder Minderleistungen, so bedarf es zur Wirksamkeit des Änderungsauftrags keiner gesonderten schriftlichen Auftragsbestätigung. Das gleiche gilt für Mehr- oder Minderlieferungen.
II. Leistungsumfang
- Der Umfang der Lieferungs- und Leistungspflicht ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. aus dem Lieferschein oder der Montageliste.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Objekt entsprechend den Vorschriften der Heizkostenverordnung ausrüsten zu lassen. Daher ist er verpflichtet, uns rechtzeitig auf alle Besonderheiten des Heiz- und Rohrleitungssystems hinzuweisen, insbesondere auf vorhandenen Absperrschieber, Zirkulationsleitungen, sowie Keller- und Wohnungszugänge. Er ist verpflichtet, für die Zugänglichkeit und Gangbarkeit der Absperrschieber zu sorgen und unserem Monteur alle Wärme- und Wasserverbrauchsstellen zu benennen und Zugang hierzu zu ermöglichen. Änderungen des Systems sind uns unverzüglich mitzuteilen.
- Nehmen wir die Daten der vorhandenen Wasser- und Wärmezähler in den Datenbestand für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung auf, sind wir nicht verpflichtet, die Erfassungsgeräte auf ihre Eignung zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Dimensionierung, Eichgültigkeit und Funktion der Zähler.
- Das Freilegen eingeputzter oder verbauter Zähler und das Vergrössern von Fliesenaussparungen gehört nicht zu unserem Leistungsumfang. Werden diese Arbeiten von uns durchgeführt, werden sie gesondert berechnet. Gewähr für Fliesen und Dichtigkeit vorhandener Rohrleitungen wird nicht übernommen. Lösen sich im Zuge der Montage Rohrablagerungen und verstopfen die Wasserausläufe, so sind diese Reparaturen nicht uns zuzurechnen. Dieses gilt auch für defekte Absperrorgane.
- Bei der Montage von Ventilzählern werden ausgebaute Absperroberteile von uns im Objekt belassen, Austauschgeräte gehen in unser Eigentum über.
- Wir behalten uns vor, im Bedarfsfall vorhandene Fremdgeräte auf Geräte unseres Hauses umzurüsten.
- Soweit technisch geboten oder dem Kunden zumutbar, sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Soweit dies der Fall ist, sind wir auch zur Stellung von Teilrechnungen berechtigt.
- Bei Auftragsrücktritt des Kunden werden zur Abgeltung entstandener Kosten und entgangenen Gewinns mind. 30 % der Rechnungssumme fällig. Können wir einen höheren Schaden nachweisen, ist der Betrag höher anzusetzen.
III. Preise, Lieferung
- Unsere Preise sind freibleibend. Sollten sich die Preise bis zur Abnahme der Waren verändert haben, so dürfen ohne vorherige Absprachen die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet werden.
- Die Kosten für Verpackung und Fracht werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Die Mehrwertsteuer ist, wenn nichts anderes angegeben wurde, in den Preisen nicht enthalten. Sie wird nach den jeweiligen steuerlichen Vorschriften dazugerechnet.
- Ereignisse höherer Gewalt, Betriebs- und Transportschwierigkeiten berechtigen uns zu späterer Lieferung. Konventionalstrafen und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
IV. Gewährleistung
- Mängelrügen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware oder nach der Montage schriftlich anzuzeigen. Bei Nachweis eines von uns zu vertretenden Mangels wird nach unserer Wahl Gewähr geleistet. Dieses geschieht entweder durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung des Kaufpreises. Unsere Monteure sind weder zur Entgegennahme von Beanstandungen noch zu Willenserklärungen berechtigt.
- Für die richtige Montage und Bewertung von Heizkostenverteilern haften wir nur, wenn diese von uns angebracht und bewertet worden sind.
- Die Montage von Wärmezählern beinhaltet keine Installationsabnahme. Sollten die Installationsvorrichtungen für die Wärme- und Wasserzähler bereits vor der Montage durch uns Einbaufehler aufweisen, so übernehmen wir hierfür keine Gewähr. Dasselbe gilt für bereits vorhandene Zähler beim Eichaustausch.
- Wasser- und Wärmezähler sind spätestens 1 Tag nach der Montage durch den Kunden auf Dichtigkeit zu prüfen, Undichtigkeiten sind uns sofort anzuzeigen.
- Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die bei der Installation oder beim Austausch von Wasser- oder Wärmezählern infolge von Mängeln oder Defekten am Rohrleitungssystem offenbar werden. Für alle Schäden, die bei der Gerätemontage entstehen, wird insoweit gehaftet, als derartige Schäden durch Versicherungen abgedeckt sind. Die Gewährleistung erfolgt in der Weise, dass wir etwaige Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft abtreten.
- Bei der Montage oder Umrüstung von Heizkostenverteilern müssen Montagepunkte am Heizkörper angebracht werden. Wir sind nicht verpflichtet, bei der evtl. Demontage den früheren Zustand widerherzustellen. Die Beseitigung der nicht zu vermeidenden Schäden am Heizkörper gehört nicht zum Umfang unseres Auftrags.
- Über die Gewährleistung hinausgehende vertragliche oder ausservertragliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, stehen dem Kunden nur zu, wenn die Schadensursache von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Gleiches gilt auch, wenn und soweit Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht werden.
- Soweit Ansprüche gegen uns ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt die Haftungsfreizeichnung oder Haftungsbegrenzung auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
V. Nebenentgelte
- Sonderkosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.
- Dies gilt auch für Reklamationen, die sich bei der Überprüfung durch uns als unberechtigt herausstellen sowie für erneute Anfahrten, wenn ein Nutzer trotz Terminvereinbarung nicht erreichbar ist, Geräte nicht zugänglich gemacht oder nicht alle Verbrauchsstellen benannt wurden.
- Müssen von uns defekte Absperrschieber ersetzt werden, wird dieses in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den Austausch von Perlatoren und Dichtscheiben.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Waren bleiben – auch im eingebauten Zustand – bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, der Zinsen und Kosten unser Eigentum. Bis dahin besitzt der Käufer die Ware aufgrund eines Leihverhältnisses. Er darf die Ware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterveräussern. Im Falle einer Weiterveräusserung geht ein entsprechender Eigentumsvorbehalt, bzw. das gesamte Eigentum an der veräusserten Ware an uns über.
- Der Käufer ist verpflichtet, sich gegenüber dem Drittabnehmer das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorzubehalten. Er tritt die Höhe des Rechnungsbetrages, einschließlich Zinsen und Kosten, also die Forderung auf den Kaufpreis, an uns ab. Die etwaige Einnahme derartiger Zahlungen seitens unseres Käufers von seinem Abnehmer gilt als für uns vereinnahmt, so dass der Käufer diese Gelder unverzüglich an uns abzuführen hat.
- Pfändungen und jede andere Einschränkung des Eigentums sind uns unverzüglich mitzuteilen. Wird über das Vermögen des Käufers oder dessen Abnehmers das Vergleichsverfahren eröffnet, so findet § 28 der Vergleichsordnung keine Anwendung. Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- oder Konkursverfahrens beim Käufer oder dessen Abnehmers sind uns unverzüglich mitzuteilen.
- Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, die gelieferten Gegenstände auf Kosten des Käufers auszubauen.
VII. Zahlungsbedingungen
- Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Aufrechnung und Zurückhaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
- Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an uns geleistet werden.
- Bei verspätet eingehenden Zahlungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder über demjenigen Zinssatz, der diesen ersetzt, zu berechnen.
IX. Sonstige Vereinbarungen
- Der Kunde berechtigt uns, die von ihm für die Abwicklung der Geschäftsbeziehungen erhaltene Daten zu speichern. Wir sind berechtigt, die Daten nach einer Aufbewahrungsfrist von 4 Jahren zu vernichten.
- Änderungen dieser AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb 6 Wochen nach Zusendung bzw. Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osnabrück.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht berührt. Etwa unwirksame Bestimmungen sind entsprechend dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrags zu ersetzen.
- Unsere Firma beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können jedoch vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Osnabrück, Bramscher Str. 134, 49088 Osnabrück verhandelt werden.
- Unser Unternehmen prüft in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Osnabrück/Nordhorn Unger AG, Parkstr. 32, 49080 Osnabrück zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an Creditreform.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt Creditreform-Information gem. Art. 14 EU-DSGVO.